Barrierefreiheit
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Geltendmachung von Betroffenenrechten nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Entsprechend der EU-DSGVO stehen Ihnen sogenannte Betroffenenrechte zu, d. h. Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können. Diese Rechte können Sie gegenüber der Stiftung Universitätsmedizin Münster geltend machen.
Füllen Sie dazu dieses Formular aus: